Notarin

Der Notar / Die Notarin

Seit dem Jahr 2016 bin ich Notarin mit dem Amtssitz in Hagen.

Über Amt und Aufgabengebiet des Notars herrscht häufig Unwissenheit. Seine Tätigkeit wird oft nur mit dem Verlesen von Verträgen in Zusammenhang gebracht. Dabei geht seine Tätigkeit weit darüber hinaus.

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.

Aufgabe des Notars ist die Klärung des Sachverhalts, d.h. die Ermittlung der Ziele und Wünsche der Beteiligten. Als unparteiischer Berater betreut er die Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Der Notar entwirft Verträge, Satzungen und andere Willenserklärungen. Er hat durch seine Vertragsgestaltung dafür Sorge zu tragen, dass Risiken vermieden werden bzw. die Parteien über mögliche Risiken belehrt werden.

Notarielle Urkunden haben eine besonders hohe Beweiskraft. Noch nach Jahrzehnten legen sie Beweis ab über den Inhalt getroffener Vereinbarungen und die Identität der Beteiligten. Viele öffentliche Register (Vereinsregister, Grundbuchämter, Handelsregister) fordern die Einreichung notarieller Urkunden als Grundlage für Eintragungen.

Da der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, kann sich jeder Bürger darauf verlassen, dass seine Angelegenheiten vertraulich behandelt werden.

Dem Notar fließen für seine Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebene Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Geschäfts. Auf diese Weise stellt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ein besonders soziales Gebührensystem auf, das gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann.

Tätigkeitsbereiche

Als Notarin bin ich maßgeblich im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht tätig.

Ich berate Sie im

Immobilienrecht:

  • Grundstückskauf, Hauskauf und Wohnungskauf
  • Überlassung / Schenkung, z.B. auf die Kinder
  • Grundschulden
  • Wohnrechte, Dienstbarkeiten und Nutzungsrechte
  • Erbbaurechte

 

Gesellschaftsrecht:

  • Unternehmensgründungen, insbesondere von GmbH, AG und GmbH & Co KG
  • Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Strukturmaßnahmen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen
  • Unternehmensumwandlungen wie Verschmelzung, Spaltungen oder Formwandel bzw. Anwachsungs-Modelle
  • Treuhandverträge und Gesellschaftervereinbarungen

Erbrecht und Familienrecht:

  • Testamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Eheverträge und Partnerschaftsverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen