Familienrecht

Familienrecht

Ich bin seit dem Jahr 2003 auf dem Gebiet des Familienrechtes tätig. Seit dem Jahr 2010 führe ich außerdem den Fachanwaltstitel „Fachanwältin für Familienrecht“.

Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich,  dass gerade in schwierigen familiären Phasen ein kompetenter Rechtsbeistand unverzichtbar ist.

In der psychisch häufig sehr belastenden Situation einer Trennung und Scheidung sind eminent wichtige Fragen zeitnah zu klären, wie z.B.: Wer muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen? Wie gestaltet sich der Umgang mit den Kindern? Wie erfolgt die Auseinandersetzung des Vermögens? Wie ist der Hausrat aufzuteilen? Wer erhält von wem wieviel Unterhalt? Was passiert mit den Haustieren?

Scheidung muss aber nicht immer Kampf bedeuten. Einvernehmliche Regelungen erleichtern beiden Beteiligten eine Basis für ein neues Leben zu legen. Sobald tragfähige finanzielle Lösungen bei Unterhalt und Zugewinn von Eheleuten erarbeitet und durchgesetzt sind, ist die juristische Trennung einer Ehe kaum mehr ein Problem. Ist die Gegenseite uneinsichtig, müssen klar die rechtlichen Grenzen aufgezeigt werden um die Interessen -notfalls gerichtlich- durchzusetzen.

Ich helfe Ihnen gerne zeitnah und persönlich, diese privaten Herausforderungen zu meistern und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Hierzu bedarf es aus unserer Sicht einer umfassenden persönlichen Beratung und Betreuung.

Das Familienrecht umfasst daneben weitere Bereiche:

  • Scheidung
  • Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Kindschaftssachen
  • Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich
  • Ehewohnung / Haushaltsgegenstände
  • Versorgungsausgleich
  • Vertragsgestaltung vor Heirat und bei Trennung
  • Familiensteuerrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft